Schülerbeförderung durch die Stadt Rendsburg
Die örtlichen Schulträger sind nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz für die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 10 zuständig.
Die Stadt Rendsburg ist Trägerin folgender Schulen:
Gymnasien:
Gymnasium Kronwerk
Helene-Lange-Gymnasium
Herderschule
Gemeinschaftsschulen:
Christian-Timm-Schule Rendsburg
Schule Altstadt
Förderzentren:
Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg
Grundschulen:
Schule Mastbrook
Schule Neuwerk
Schule Obereider
Schule Nobiskrug
Schule Rotenhof
Für wen können Schülerbeförderungskosten übernommen werden?
• für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 - 4 mit einem weiteren Schulweg als 2 km
• für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 10 mit einem weiteren Schulweg als 4 km
Welche Kosten werden übernommen?
Es werden nur die Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart übernommen.
Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde die Eigenbeteiligung der Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung eingeführt. Grundsätzlich ist ein Eigenanteil in Höhe von 84,00 € zu entrichten.
Schülerinnen und Schüler, die eine nicht nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen, zahlen weitere 84,00 Euro im Schuljahr zuzüglich zu dem von Ihnen verlangten Eigenanteil (84,00 Euro für das 1. Kind, 24,00 Euro für das 2. Kind). Voraussetzung ist, dass für diese Schülerinnen und Schüler die Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart anerkannt werden könnten und eine Beförderung zur nicht nächstgelegenen Schule besteht. Sollte eine Beförderung zur nicht nächstgelegen Schule nicht vorhanden sein, so besteht kein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Schülerbeförderung.
Was ist der Schulweg?
Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen der Wohnung der Schülerin bzw. des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweils gewählten Schulart.
Wie wird die Beförderung durchgeführt?
Die Beförderung wird im Wesentlichen durch öffentliche Verkehrsmittel des Linienverkehrs (Bus, Bahn) durchgeführt.
Ist eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder deren nächstgelegene Haltestelle mehr als 4 km von der Wohnung entfernt, können diese Kosten als erstattungsfähig anerkannt werden (gilt nur für den Weg von der Wohnung bis zur nächsten Haltestelle), es sei denn, die Kosten der Beförderung unmittelbar bis zur Schule sind gleich oder geringer.
Sollte dies zutreffend sein, bitte ich Sie, das auf dem Antragsbogen zu erläutern.
Generell sind Fahrten mit dem Pkw, auch wenn dadurch Wartezeiten verkürzt oder vermieden werden, nicht zuschussfähig.
Fahrausweise
Abhängig von der Beförderungsart werden Fahrausweise ausgegeben, die für das gesamte Schuljahr gültig sind. Sie können nur auf der im Fahrausweis eingetragenen Strecke bzw. innerhalb der eingetragenen Zonen verwendet werden.
Lohnt es sich, auf einen Fahrausweis zu verzichten?
Werden vom Berechtigten Schülerfahrkarten für den Linienverkehr nicht in Anspruch genommen, wird bei Benutzung des Fahrrades eine Entschädigung in Höhe von 0,10 Euro je gefahrenen Kilometer, anerkannt. Die maximale Erstattung entspricht höchstens dem Preis einer Schülerjahreskarte unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung.
Es besteht auch die Möglichkeit, diese Entschädigung nur für einen Teil des Schuljahres in Anspruch zu nehmen.
Beantworten Sie bitte die Fragen auf dem Antragsbogen und geben diesen schnellstmöglich zurück an die Schule.
Verloren gegangene Schülerfahrkarten müssen auf eigene Kosten ersetzt werden. Der Ersatz wird über das Schulsekretariat beantragt.
(Die Verkehrsbetriebe berechnen hierfür eine Gebühr von zurzeit 36,- €).
Die Schülerinnen und Schüler, die den Linienverkehr in Anspruch nehmen, erhalten am 1. Schultag nach den Ferien über die Schule die entsprechenden Fahrkarten.
Bitte halten Sie zu Beginn des Schuljahres für den Fahrausweis ein Lichtbild bereit.
Die erhaltenen Fahrkarten sind unaufgefordert zurückzugeben, wenn der Berechtigungsgrund für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten nicht mehr besteht, z.B. bei Umzug oder Schulwechsel.
Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich gerne telefonisch vormittags oder schriftlich an:
Auskunft erteilt:
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
04331 / 206 0
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
04331 / 438 400
www.rd-tm.de
Mittelholstein Tourismus e.V.
Tourist-Info
im Alten Rathaus
24768 Rendsburg
04331 / 211 20